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Behörden genehmigen nachträglich die Beeinträchtigung
eines Bodendenkmals, der vorgeschichtl. Befestigung bei Loch

 

Die Befestigung auf dem "Hohen Knock"
Die Anlage oberhalb von Loch, Stadt Hollfeld, ist bereits seit langem bekannt und als Bodendenkmal unter Schutz gestellt: „Am NO-Rand von Loch in der Gabel zwischen der Straße Wiesenfels-Hollfeld und dem Weg von Loch in den Wiesentfelser Wald - Befestigungsanlage auf dem Hohen Knock NW 87.11 – K4 und 7, Pl.-Nr. 659b, 683, 684" [K. Schwarz, Die vor- und frühgeschichtlichen Geländedenkmäler Oberfrankens, Textband S. 85, Wiesentfels, Ortsflur Loch].

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In der Mitte der 'Hohe Knock' mit                            Rechts die Höhle im Dolomitmassiv, welche der Ortschaft LOCH
der Befestigung, vorne die Wiesent                       den Namen gegeben hat, beliebt bei Kletterern.

Zur Fundgeschichte
Seit mehr als 30 Jahren begeht Josef Gardill, ehrenamtlicher Mitarbeiter des BLfD, den Fundplatz am Hohen Knock oberhalb von Loch. Dabei konnte er wichtige Oberflächenfunde bergen, welche eine Belegung der kleinen Abschnittsbefestigung von der Laténezeit bis zur Römischen Kaiserzeit belegen.
Seit etwa 25 Jahren liegt der Platz unter einer Grasnabe.

Ein Sandplatz für Pferde auf der Befestigung

Als im Juni 2009 ein an der Geschichte der Herren von Loch Interessierter hier nach den Resten eines Ansitzes suchte, musste er überrascht feststellen, dass man auf dem Gelände der kleinen Befestigung mit dem Bau eines Reitstalles (auf einem massiven Beton-fundament) und einer Umzäunung begonnen hatte. Auch war im Norden des kleinen Plateaus für einen Sandplatz eine Fläche abgeschoben worden, ehe die zuständigen Behörden eine entsprechende Genehmigung erteilt hatten (auf Bild 7 im Hintergrund). Er fuhr eigens nach Schloss Seehof und teilte dem Sachgebietsleiter seine Beobachtungen mit, ohne jedoch auf allzu großes Interesse zu stoßen.
 

   Abb. 7             Abb. 8

Ende September stieß Josef Gardill bei einem Spaziergang auf den gleichen Sachverhalt und teilte dies dem zuständigen Stadtheimatpfleger Günther Hofmann mit. Bei einer Nachfrage bei der Unteren Denkmalschutzbehörde stellte sich heraus, dass die Grundstückseigentümerin beim Landratsamt Bayreuth im Mai 2009 einen Antrag auf Genehmigung eines Reitplatzes eingereicht hatte. Als hierfür zuständige Fachbehörde stellte man in Schloss Seehof (Außenstelle des Bayerischen Landesamtes für Denkmal-pflege - BLfD) fest, dass man auf der Fläche von ca. 500 qm einem Bodenabtrag von
20-30 Zentimetern zustimmen könne. Ein entsprechender Erlaubnisbescheid wurde dann Mitte August 2009 von der Unteren Denkmalschutzbehörde des LRA Bayreuth erstellt.

Erhebliche Beeinträchtigung des Bodendenkmals
Hiergegen legte Herr Hofmann zusammen mit weiteren ehrenamtlichen Mitarbeitern der Bodendenkmalpflege energischen Widerspruch ein, kommen diese Maßnahmen doch einer Zerstörung des hoch bedeutsamen Bodenkmals gleich. Nachträglich wurde bekannt, dass das BLfD einen Grabungstechniker nach Loch geschickt hatte. Dieser fand die bereits geschilderte Situation vor und berichtete dem Amt, dass er nichts Bemerkenswertes vorgefunden hätte, nur ein paar moderne Scherben (damit meinte er wohl im Aushub, den er ja schon vorfand).                   

Bei einem Ortstermin wurde einem Vertreter der örtlichen Presse die Sachlage geschildert. Sein Artikel erschien in der Wochenendausgabe des Nordbayerischen Kuriers vom 10./11. Oktober 2009. Hierhin war auch eine Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege abgedruckt, wonach sie keinen Anlass für eine amtliche Grabung gesehen hätte.

Konsequenzen gefordert
Das Kernproblem stellte sich uns jedoch anders dar. Wie konnte ein Amt, das für Schutz und Erhaltung von Bodendenkmälern zuständig ist, die Abschnittsbefestigung auf dem Hohen Knock einer (teilweisen) Zerstörung preisgeben, indem sie den Bodenabtrag (nachträglich) bis in einer Tiefe von 30 cm billigte, dazu noch ohne eine Auflage, die Schubarbeiten vor Ort überwachen zu lassen? Die Frage nach einer amtlichen Grabung (wie etwa im Zeitungsartikel erwähnt) erscheint hier erst einmal zweitrangig.

Es ist zu hoffen, dass die Bauhörde des Landkreises Bayreuth den ungenehmigten Bau des 'Reitstalles' beanstandet und einen Rückbau durchsetzt. Eine entsprechende Anordnung ist inzwischen ergangen (Ende 2009). Hiergegen hat der Nutzer der Reitanlage Widerspruch eingelegt. Mal sehen, was daraus wird! Wünschenswert wäre es, das Gelände des Bodendenkmals in öffentliches Eigentum zu überführen und so dessen künftigen Schutz und Pflege sicherzustellen.

Endlich wurde im März 2011 vom Bayreuther Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt, welches die Beseitigung der Schwarzbauten verlangt: pdf-Datei mit Beseitigungsanordnung.

Nun ist es endlich soweit! Die schwarz gebaute Hütte wurde abgerissen; auch sollen demnächst die Zaunpfosten entfernt werden. Es ist zu hoffen, dass bei diesen Arbeiten keine weiteren Eingriffe in den Boden erfolgen und das Bodendenkmal für künftige Generationen als solches erhalten bleibt.


=>  Mehr zum Schutz von Bodendenkmälern [BLfD]

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=>  Zeitungsbericht: Nordbayerischer Kurier vom 10/11. Okt. 2009

=>  Neuer Zeitungsbericht vom 17. März 2011

 

  Abb. 1

Gut ist rechts im schräg einfallenden
Abendlicht
der seitliche Wall zu erkennen.
Hier war die Welt noch in Ordnung (2007):
Kein Zaun verwehrt den Zutritt!

=> Weitere Informationen unter ...


 


  Abb. 5

Josef Gardill mit einem größeren
Keramikfragment der Hallstattzei

 

  Abb. 6

Ortstermin am 9. Oktober 2009 mit Norbert Hübsch
vom Historischen Verein Oberfranken, Bayreuth,
Josef Gardill,  Stadtheimatpfleger Günther Hofmann, 
Redakteur Udo Meixner und Heimatpfleger Dieter Schmudlach
Lkr. Kulmbach (nicht auf dem Bild)
      
 

 

   Abb. 9

Redakteur Udo Meixner, Stadtheimatpfleger Günther Hofmann,
Norbert Hübsch vom Historischen Verein Oberfranken,
Bayreuth und Josef Gardill, Hollfeld

 

=>  Zeitungsbericht als pdf-Datei

=>  Neuer Zeitungsbericht vom 17. März 2011
       pdf-Datei mit Beseitigungsanordnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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