Behörden genehmigen
nachträglich die
Beeinträchtigung
eines Bodendenkmals, der vorgeschichtl. Befestigung bei Loch
Die Befestigung auf dem "Hohen Knock"
Die Anlage oberhalb von Loch, Stadt Hollfeld, ist bereits seit langem bekannt und als
Bodendenkmal unter Schutz gestellt:
„Am NO-Rand von Loch in der Gabel zwischen der Straße Wiesenfels-Hollfeld und dem Weg von Loch in den Wiesentfelser Wald -
Befestigungsanlage auf dem Hohen Knock NW 87.11 – K4 und 7, Pl.-Nr.
659b, 683, 684"
[K. Schwarz,
Die vor- und frühgeschichtlichen Geländedenkmäler Oberfrankens, Textband S. 85, Wiesentfels, Ortsflur Loch].
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In der Mitte der 'Hohe Knock' mit
Rechts die Höhle im Dolomitmassiv, welche der Ortschaft LOCH
der Befestigung, vorne die Wiesent den Namen gegeben hat,
beliebt bei Kletterern.
Zur Fundgeschichte
Seit mehr als 30 Jahren begeht Josef Gardill, ehrenamtlicher
Mitarbeiter des BLfD, den Fundplatz am Hohen Knock oberhalb von
Loch. Dabei konnte er wichtige Oberflächenfunde bergen, welche eine
Belegung der kleinen Abschnittsbefestigung von der Laténezeit bis
zur Römischen Kaiserzeit belegen.
Seit etwa 25 Jahren liegt der Platz
unter einer Grasnabe.
Ein Sandplatz für Pferde auf der Befestigung
Als im Juni 2009 ein an der
Geschichte der Herren von Loch Interessierter hier nach den Resten eines Ansitzes
suchte, musste er überrascht feststellen, dass man auf dem
Gelände der kleinen Befestigung mit dem Bau eines Reitstalles (auf
einem massiven Beton-fundament) und
einer Umzäunung begonnen hatte. Auch war im Norden des kleinen
Plateaus für einen Sandplatz eine Fläche abgeschoben worden,
ehe die zuständigen
Behörden eine entsprechende Genehmigung erteilt hatten (auf Bild 7
im Hintergrund). Er fuhr eigens nach Schloss Seehof und teilte dem Sachgebietsleiter
seine Beobachtungen mit, ohne jedoch auf allzu großes Interesse zu stoßen.
Abb. 7
Abb. 8
Ende September stieß Josef Gardill bei einem
Spaziergang auf den gleichen Sachverhalt und teilte dies dem
zuständigen Stadtheimatpfleger Günther Hofmann mit. Bei einer
Nachfrage bei der Unteren Denkmalschutzbehörde stellte sich heraus,
dass die Grundstückseigentümerin beim Landratsamt Bayreuth im Mai
2009 einen
Antrag auf Genehmigung eines Reitplatzes
eingereicht hatte. Als hierfür zuständige Fachbehörde stellte man in
Schloss Seehof (Außenstelle des Bayerischen Landesamtes für
Denkmal-pflege - BLfD) fest, dass man auf der Fläche von ca. 500 qm
einem Bodenabtrag von
20-30
Zentimetern zustimmen könne. Ein entsprechender Erlaubnisbescheid
wurde dann Mitte August 2009 von der Unteren Denkmalschutzbehörde des LRA
Bayreuth erstellt.
Erhebliche Beeinträchtigung des Bodendenkmals
Hiergegen legte Herr Hofmann zusammen mit weiteren ehrenamtlichen
Mitarbeitern der Bodendenkmalpflege energischen Widerspruch ein,
kommen diese Maßnahmen doch einer Zerstörung des hoch bedeutsamen
Bodenkmals gleich. Nachträglich wurde bekannt, dass das BLfD einen
Grabungstechniker nach Loch geschickt hatte. Dieser fand die bereits
geschilderte Situation vor und berichtete dem Amt, dass er nichts
Bemerkenswertes vorgefunden hätte, nur ein paar moderne Scherben (damit
meinte er wohl im Aushub, den er ja schon vorfand).
Bei einem Ortstermin wurde einem Vertreter der
örtlichen Presse die Sachlage geschildert. Sein Artikel erschien in
der Wochenendausgabe des Nordbayerischen Kuriers vom 10./11. Oktober
2009. Hierhin war auch eine Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege
abgedruckt, wonach sie keinen Anlass für eine amtliche Grabung
gesehen hätte.
Konsequenzen gefordert
Das Kernproblem stellte sich uns jedoch anders dar. Wie konnte ein Amt,
das für Schutz und Erhaltung von Bodendenkmälern zuständig ist, die
Abschnittsbefestigung auf dem Hohen Knock einer (teilweisen)
Zerstörung preisgeben, indem sie den Bodenabtrag (nachträglich)
bis in einer Tiefe von 30 cm billigte, dazu noch ohne eine Auflage, die Schubarbeiten vor Ort
überwachen zu lassen? Die Frage nach einer amtlichen Grabung
(wie etwa im Zeitungsartikel erwähnt) erscheint hier erst einmal zweitrangig.
Es ist zu hoffen, dass die Bauhörde des
Landkreises Bayreuth den ungenehmigten Bau des 'Reitstalles'
beanstandet und einen Rückbau durchsetzt. Eine entsprechende
Anordnung ist inzwischen ergangen (Ende 2009). Hiergegen hat der
Nutzer der Reitanlage Widerspruch eingelegt. Mal sehen, was daraus
wird! Wünschenswert wäre es, das Gelände des
Bodendenkmals in öffentliches Eigentum zu überführen und so dessen
künftigen Schutz und Pflege sicherzustellen.
Endlich wurde im März 2011 vom Bayreuther
Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt, welches die Beseitigung der
Schwarzbauten verlangt:
pdf-Datei
mit Beseitigungsanordnung.
Nun ist es endlich soweit! Die schwarz gebaute
Hütte wurde abgerissen; auch sollen demnächst die Zaunpfosten
entfernt werden. Es ist zu hoffen, dass bei diesen Arbeiten keine
weiteren Eingriffe in den Boden erfolgen und das Bodendenkmal für
künftige Generationen als solches erhalten bleibt.
=>
Mehr zum Schutz von Bodendenkmälern [BLfD]
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Zeitungsbericht: Nordbayerischer Kurier vom 10/11. Okt. 2009
=>
Neuer Zeitungsbericht vom 17. März 2011
Abb. 1
Gut ist rechts im schräg einfallenden
Abendlicht der seitliche Wall zu erkennen.
Hier war die Welt noch in Ordnung (2007):
Kein Zaun verwehrt den Zutritt!
=> Weitere Informationen
unter ...
Abb. 5
Josef Gardill mit einem größeren
Keramikfragment der Hallstattzei
Abb. 6
Ortstermin am 9. Oktober 2009 mit Norbert Hübsch
vom Historischen Verein Oberfranken, Bayreuth,
Josef Gardill, Stadtheimatpfleger Günther Hofmann,
Redakteur Udo Meixner und Heimatpfleger Dieter Schmudlach
Lkr. Kulmbach (nicht auf dem Bild)
Abb.
9
Redakteur Udo Meixner, Stadtheimatpfleger Günther
Hofmann,
Norbert Hübsch vom Historischen Verein Oberfranken,
Bayreuth und Josef Gardill, Hollfeld
=>
Zeitungsbericht als pdf-Datei
=>
Neuer Zeitungsbericht vom 17. März 2011
pdf-Datei
mit Beseitigungsanordnung
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