Grenzsteine der Herrschaft Thurnau
(Gemeinschaftsveranstaltung der VHS Thurnau und des CHW vom 27.04.2002)

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Geschichtliche Entwicklung der Herrschaft Thurnau

Die Anfänge der Thurnauer Herrschaft liegen im 13. Jhdt., als die Förtsche von Menchau, ein andechs-meranisches Ministerialengeschlecht, hier Eigengut erwarben und ein Turmhaus am Aubach erbauten, das "huz uf dem stein", die Keimzelle der sich später immer mehr erweiternden Burganlage. 1239 wird erstmalig ein ein Eberhard Forsco (Förtsch) von Turnowe (Thurnau) urkundlich erwähnt

Durch Rodung bezw. Kauf von Gütern bauen die Förtsche bis zum Ende des 13. Jhdts. eine ziemlich geschlossene aber doch winzige Adelsherrschaft auf, die neben Streubesitz 10 Dörfer und Weiler umfaßte. Das Überleben dieser kleinen Herrschaft gelang nur durch ein Ausnutzen seiner Lage zwischen "Tür und Angel zweier mächtiger Fürstentümer" (Chr. C. von Giech), nämlich dem Bistum Bamberg und dem Fürstentum Kulmbach-Bayreuth.

Um 1290 bereits ein Bamberger Lehen (Das Bistum Bamberg hatte einen Burghut- und Öffnungsvertrag durchgesetzt, nachdem Theoderich der Berner, 1240 aus einer Nebenlinie der Förtsch abgezweigt, seinen Teil am "huz uf dem stein" an den Bischof Arnold von Bamberg verkauft hatte), verhinderte dieser den Tausch Thurnaus gegen die zollernsche Burg "den (Alten) Berg" (Lkr. Fürth), woran Burggraf Friedrich IV von Nürnberg interessiert war.

Wahrscheinlich ging bei diesem mißglückten Handel das benachbarte Kasendorf an die Zollern verloren. Um über die hohe Gerichtsbarkeit das Recht auf die Landeshoheit abzuleiten, errichteten sie dort das landesherrliche Halsgericht und Kastenamt Kasendorf.

Streit um Halsgerichtsbarkeit - Fraisch - Blutbann und Landesherrlichkeit

Hatte der Bamberger Bischof Lamprecht bereits 1392 die Hochgerichtsbarkeit der Förtsche anerkannt, so wurde das Halsgericht noch einmal 1397 durch König Wenzel ausdrücklich bestätigt.

Hiergegen richtete sich der Widerstand der Burggrafen von Nürnberg, die nun auch im Besitz der ehemals meranischen Herrschaften Bayreuth, Plassenberg und Zwernitz waren. Die Auseinandersetzungen um die hohe Gerichtsbarkeit dauerten auch nach dem Aussterben der Förtsch (Wolf F. +1551) bei den nachfolgenden Geschlechtern Giech und Künßberg an.

Die Rangeleien während des Condominats (= gemeinsame Herrschaft) dieser beiden Familien brauchen hier nicht dargestellt zu werden. An die Zeit ihrer gemeinsamen Herrschaft erinnern heute noch (die wohl um 1600 aufgestellten) noch in ansehnlicher Zahl vorhandenen kleineren Grenzsteine, etwa 40 Stück mit vorkragendem Satteldach und ca. 15 etwas größere mit segmentbogenförmigem Abschluß, alle mit dem Künßberg-Wappen auf der Thurnauer Seite (aufsteigende Spitze) und dem viergeteilten Hohenzollernschild auf der Außenseite.

Nachdem Kaiser Friedrich III bei der Erneuerung des Lehensbriefes von 1475 den Förtschen die Fraisch nur soweit zugestanden hatte als das Halsgericht von Thurnau den Rechten des Markgrafen von Brandenburg nicht abträglich war, konnten die Zollern eine weitere Ausbreitung ihrer Blutsgerichtsbarkeit wagen, indem sie im 1531 erneuerten "Landbuch der Herrschaft Plassenberg" die hohe Gerichtsbarkeit auf den Markt Thurnau beschränkten ("soweit des Marktes trüpf reicht ...").

Der 'Crailsheimer Rezeß'

Um wenigstens die hohe Gerichtsbarkeit für den Markt Thurnau zu retten, ging Wolf Förtsch 1539 den Crailsheimer Rezeß ein, welcher 1540 von Kaiser Karl V bestätigt wurde. Hierin nahmen die Förtsche das Halsgericht zu Thurnau ".. bis an die an und zu den vier Creutz- oder Martersäulen" (von denen noch diese am Wege nach Limmersdorf vorhanden ist) vom Markgrafen als "Reichsafterlehen" in Empfang.

[Teil II: hinter Felkendorf zwischen Homann Nr. 6: "An den Saas, wo zwei kleine Marcksteine nebeneinander stehen" und Nr. 7: "An dem Blähöfer Wildzaun Thor"]

Bereits vor dem Aussterben der Förtsche (Georg Förtsch zu Peesten +1564) hatte H. G. von Giech gemeinsam mit seinem Schwager H. Freiherrn von Künßberg (von Wernstein) die "Erbgerechtigkeit am Markt Thurnau samt Halsgericht" 1558 für 2000 fl frk erworben. In der Folge rundeten sie ihren Besitz ab, indem sie zahlreiche brandenburgische Mann- bezw. Afterlehen aufkauften. Ein Lehensbrief von 1566 bestätigte auch die Belehnung mit dem Blutbann zu Thurnau, welcher nach dem Crailsheimer Rezeß von 1539 aber eigentlich dem Markgrafen zustand.

So wundert es nicht, daß es in der Folgezeit, insbesondere mit dem markgräflichen Nachbarort Kasendorf, zu einer Fülle von Streitigkeiten über die Zuständigkeit bei Fraischfällen kam. So ließ z. B. Markgraf Georg Friedrich im Jahre 1566 in Thurnau Galgen und Fraischsteine ausgraben und nach Kulmbach verbringen! 

1680 wurden die Giechs in den Reichsfreiherrnstand erhoben, 1695 in den Reichsgrafenstand.

Erst wegen der prekären finanzielle Situation des Bayreuther Markgrafen Christian Ernst, welcher dringend Geld für Rückzahlung seiner Schulden an den Grafen von Hohenlohe benötigte, wurde über eine Überlassung der hohen Gerichtsbarkeit um und zu Thurnau sowie Peesten gegen eine Zahlung von 45.000 bis 50.000 fl rh. verhandelt.

Der Hauptrezeß von 1699

Schließlich kam es am 26. Mai 1699 in Bayreuth zur Unterzeichnung eines Hauptrezesses, welcher den Grafen von Giech die "hohe und fraischliche Obrigkeit, Cent und Blutbann cum omnimoda jurisdictione et jure territoriali in und umb Thurnau, sodan Peesten und deren Zugehör ..." als Reichsafterlehen zusprach.

Ein am 30. Mai 1699 in Himmelkron unterzeichneter Nebenrezeß regelte noch einige als umstritten geltenden Fragen. So verpflichteten sich die Grafen Giech, als Bayreuther Vasallen persönlich "bei vorfallenden Hochfürstlichen Beylagern und anderen dergleichen solennen Festivitäten" zu erscheinen.

Auch wurde es den Heubschern freigestellt, ihr Bier nach Gutdünken in Kasendorf oder in giechischen Orten zu holen. Auch versicherte der Markgraf den Untertanen von Heubsch und Döllnitz, daß sie auf "ewige Zeiten" ungestört der Augsburgischen Konfession anhangen sollten (Es waren nämlich Eheverhandlungen zwischen dem Erbprinzen Georg Wilhelm und der katholischen polnischen Prinzessin Lubomirsky im Gange).  

Abgesehen von dem verbesserten Verhältnis Thurnaus zu Bayreuth brachte der Rezeß von 1699 den Grafen von Giech die Territorial- und Malefizgerechtigkeit über 340 Haushaltungen. Eine 1709 auf Verlangen von Carl Gottfried von Giech vom Nürnberger Kartographen Johann Baptist Homann gefertigte Karte seines Territoriums spiegelt den Stolz über die endlich erreichte hohe Gerichtsbarkeit wieder. Auch unterstreicht sie den Anspruch auf Giech'sche Landesobrigkeit in den Künßberg'schen Orten. 

Mit dem Vollzug der beiden Rezesse ließ man sich in Bayreuth jedoch Zeit. Erst als aus Würzburg und Saalfeld erwartete Kredite ausblieben, erteilte Markgraf Christian Ernst den dringenden Befehl, die Einweisung schleunigst vorzunehmen, "indem wir nun des Gelts ohne allen Verzugs benötigt sind".

Bereits am 6. und 7. November 1699 erfolgte der Umgrenzungsritt. Am folgenden Tag wurden in Thurnau allen giech'schen und künßbergischen Untertanen die Grafen von Giech als neue "Territorial-Fraisch-Cent- und Blutbanns Herren" bekannt gegeben. Den endgültigen Abschluß der Centeinsetzung bildete am 14. September 1700 die Setzung von 45 fast mannshohen Centsteinen, deren Standort in der bereits genannten Homann'schen Karte festgehalten wurde. Auch ist hier zum Limmersdorfer Forst hin "Der Brandenburgischer Wildzaun" eingezeichnet.

Von den ursprünglich vorhandenen 45 Centsäulen sind heute noch 28 (teilweise in einem sehr guten Zustand, z. B. im Wald, teilweise stark verwittert) vorhanden. Anläßlich einer ABM (Helmut Meisel - LRA Kulmbach) wurden 1984/85 die noch zahlreich vorhandenen Grenzsteine dokumentiert und in die Flurkarten 1 : 5000 eingetragen.

Dabei wurden auch  versunkene Steine (mit Unterstützung von Gemeindearbeitern: Kasendorf, Mainleus, Thurnau) wieder neu aufgestellt bezw. gerichtet und zerbrochene Steine wieder zusammengefügt bezw. sichergestellt (Bauhof Thurnau).
 

Streitigkeiten um die Jagd - Jagdgrenzsteine

Der Gefährdung durch Waldarbeiten aber auch durch intensive landwirtschaftliche Nutzung sind auch die noch zahlreich vorhandenen Jagdgrenzsteine ausgesetzt, die nach immer noch längeren, fortgesetzten Streitigkeiten mit mehreren Rezessen (1772) und der Setzung von zahlreichen Jagdgrenzsteinen (insgesamt 82) ihr Ende fanden. Teilweise wurden dabei "Eichene Hegsäulen" ersetzt.

1758 Vermessung der Jagdgrenze zwischen "Tannfeldt" und "Casendorff".

Teilweise ohne JZ (wohl um 1700), 1718 (bei Buchloch), 1768, 1772 und 1773.

Ende der Standesherrschaft Thurnau

Nachdem auch die Standesherrschaft Thurnau 1796 an Preußen gelangt war und 1810 zu Bayern gekommen war, wurde 1848 das Patrimonialgericht Thurnau aufgelöst. Bei der 1850 erfolgten Abmarkung des Privatbesitzes der Giech wurden zahlreiche Grenzsteine (mit nurmehr einer Schafschere) gesetzt, von denen bei der ABM 1.057 Stück in den Flurkarten vermerkt wurden.

Zusammenfassung

Bei der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme von 1984/85, welche dankenswerterweise vom Lkr. Kulmbach mitfinanziert wurde (wie vorher auch schon eine umfangreiche Fotodokumentation der Baudenkmäler und mehrere Ausgrabungen in Zusammenarbeit mir der Archäologischen Außenstelle für Oberfranken) konnten 166 alte Steine und 1.057 Stück von 1850, insgesamt also  1.223 Grenzsteine erfaßt werden.

Es könnten auch noch einige mehr sein, da im Zuge der ABM die Maßnahme nicht vollständig abgeschlossen werden konnte. Der Schutz dieser bescheidenen aber aussagekräftigen Denkmäler, in denen sich beispielhaft die Geschichte einer winzigen Adelsherrschaft widerspiegelt, ist unser aller Aufgabe.

 

Verwendete Literatur

1) Karl Dill, Flurdenkmäler im Landkreis Kulmbach, herausgegeben vom Landkr. Kulmbach 1984

2) Uta von Pezold, Die Herrschaft Thurnau im 18. Jahrhundert, Die Plassenburg, Band 27,
    Kulmbach 1968  

3) dto., Thurnau, ein kleiner Führer durch seine Geschichte, Thurnau 1987

4) versch. Verfasser, THURNAU 1239-1989, herausgegeben anläßlich der 850-Jahrfeier 
    vom Markt Thurnau 1989


Kreuzstein "BUTZENSTEIN" in der Nähe des alten Forsthauses (Dill # 155 / S.111)
65 cm hoch, 40 cm breit und 35 cm stark
Vorderseite (Westen): lateinisches Kreuz - Rückseite: springender Hirsch, 1615

"1611 DEN ZO./ NOVEMBER / Wart ALDA / PAVLVS / SEU / DELMAIER / ERSCHOSSEN / E ... GGG  IST VON / DEM FOER / STER JOHAN / KOPP WIEDER / UMB RENOVIERT / WORDEN / 16. AP. ANNO 1711"  

1615 wohl das Jahr der Errichtung des Kreuzsteines - 4 Jahre nach dem Mord
"Paulus Settelmmeyer, Butzförster zu Limmersdorf, im Wald von einem Wildschütz
erschossen, allhier auf sein Begehr begraben, 24. November."
(Neudrossenfelder Sterbematrikel von 1611 - Nr. 62)

                                                                                 [Dieter Schmudlach - 4/2002]


 

Grenzsteine der Herrschaft Thurnau

Arbeitsergebnisse der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme von Helmut Meisel 1984/85
und Ergänzung / Berichtigung zu Karl Dill, Flurdenkmäler im Landkreis Kulmbach, 1984

Jahr                 Lfd. Nr.           Beschreibung                          (Dieter Schmudlach – 04/2002)

vor 1600         einige verhältnimäßig roh geformte Steinsäulen ohne Wappen und Jahreszahl
      
=   O      z. B. oberhalb von Neuwirtshaus oder links der Straße nach Neustädtlein
            
           

um 1600  Nr.  1 - 56:  kleine Grenzsteine verschiedener Art mit Künßberg-Wappen
                      
             mit aufsteigender Spitze, teilweise auch erhöht;
      =   I                   meist mit überkragendem Satteldach, 15 mit Segmentbogen

                                                                              

1699  Nr. 57 - 81a:  von ehemals 45 Centsäulen noch 28 vorhanden
                      
  (Dill: ursprünglich 21 Stück - H. Meisel  + 3 - D. Schmudlach + 4)
                       
sehr hohe (bis 1,30 m über der Erde) Rechtecksäulen mit flachem oder
    =   I I       segmentbogenförmigem Abschluß;

                       auf der Thurnauer Seite: über Eck 2 Schwäne (Sinnbild des Mutes),
                       sowie 2 Schafsscheren (Symbol des Reichtums) -
                       auf der Außenseite der gevierteilte Hohenzollernschild
                       mit vertieften bzw. erhöhten Feldern
 

                   

1772    Nr. 82 - 164 = 82 Stück: Jagdgrenzsteine anstelle ehemaliger      
              
                    "Eichener Heg-Säulen" (U.von Pezold, S.215, Anm. 65)
                                  1758 Vermessung der Jagdgrenze (Plan des Landfeldmessers

  
=        = I I I
      Johann Friedrich Weiß - Hinweis Karl Dill)
                                  
=> mittelgroße Steine mit segmentförmigem Abschluß (nicht "kreisförmig",

                                  wie von Herrn Meisel teilweise fälschlich angegeben), => ohne JZ: um 1700,
                                  sonst meist mit Jahreszahl: =>1718 (bei Buchloch) - 1768 - 1772 - 1773

                      Vorderseite:        " G G P J   =  Gräflich Giech'sche Privat-Jagd
                     
Rückseite:           " B   C "         =  Brandenburg Culmbach
                      (nicht wie bei Dill S.153f.: P J = 'Patrimonium Judicium')  

                     

1850              wurde der Privatbesitz der Giech mit recht kleinen Steinen mit nur 
                      einer
Schafsschere abgemarkt, darunter bezeichnet "1850".
  =   I V      Hiervon wurden 105 Stück in die Flurkarten 1 : 5000 eingetragen.

Es wurden also insgesamt inventarisiert: 166 + 1.057 = 1.223  Grenzsteine.


Verwendete Literatur

1) Karl Dill, Flurdenkmäler im Landkreis Kulmbach, Landkreis Kulmbach 1984

2) Uta von Pezold, Die Herrschaft Thurnau im 18. Jahrhundert; Plassenburg, Band 27, Kulmbach 1968

3) dto., Thurnau, ein kleiner Führer durch seine Geschichte, Thurnau 1987

4) versch. Verfasser, THURNAU 1239-1989, herausgegeben anläßlich der 850-Jahrfeier vom Markt Thurnau 1989

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